Was ist die Impressumspflicht?
Die Impressumspflicht verpflichtet Betreiber geschäftsmäßiger Webseiten dazu, bestimmte Angaben über sich zu veröffentlichen. Dazu zählen üblicherweise Name und Anschrift des Anbieters, eine schnelle Kontaktmöglichkeit wie E-Mail-Adresse, bei Unternehmen die Rechtsform und Vertretungsberechtigten sowie gegebenenfalls Register- und Umsatzsteuerangaben.
Die Grundlage bildet das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das die frühere Regelung des Telemediengesetzes abgelöst hat. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein – üblicherweise über einen klar benannten Link im Seitenfuß.
Wer ein Impressum braucht
Impressumspflichtig sind in der Regel alle geschäftsmäßigen Online-Angebote – also nicht nur Onlineshops, sondern auch die Webseite eines Handwerksbetriebs, einer Praxis oder eines Vereins, sobald sie über den rein privaten Rahmen hinausgeht. Auch Profile in sozialen Netzwerken können betroffen sein.
Hinweis: Was genau ins Impressum gehört, hängt von Rechtsform und Tätigkeit ab. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihr Impressum im Zweifel rechtlich prüfen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Impressum und Webseite
Das Impressum gehört zu den rechtlichen Pflichtseiten, die jede professionelle Landingpage und Unternehmensseite braucht – neben der Datenschutzerklärung, die sich aus der DSGVO ergibt. Beide sollten von jeder Seite aus erreichbar sein.
Aus Gestaltungssicht ist das unkompliziert: Ein klar beschrifteter Link im Footer genügt. Wichtig ist nur, dass das Impressum nicht hinter mehreren Klicks versteckt wird und auch auf dem Smartphone gut erreichbar bleibt – ein Punkt der Mobile Optimierung.